Genehmigungsbehörden fordern gemäß der neuen 44. Bundes Immissionsschutzverordnung von Blockheizkraftwerks-Betreibern ab dem 01. Januar 2022 den Nachweis, dass alle verbauten Katalysatoren bei den Motoren verplombt sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dauerhaft Katalysatoren verbaut sind um die erzeugten Abgasemissionen zu reduzieren.