Professionelle Hilfe beim Immobilienverkauf

Опубликовано: 16 Май 2026
на канале: Hatz & Team Immobilien Passau
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Das neue Maklergesetz - bundesweite Regelung zur Maklerprovision
Als transparente Dienstleister informieren wir bei Hatz & Team Immobilien unsere Kunden über alle Regelungen und Änderungen bezüglich unseres Tätigkeitsgebiets frühestmöglich und umfassend. Eine der jüngsten Gesetzesanpassungen im Immobilienbereich betrifft die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf.

PROVISIONSAUFTEILUNG WIRD NEU GEREGELT

Beim Kauf von Immobilien konnten die Vertragsparteien bislang die Verteilung der Maklerprovision individuell verhandeln. Auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, trugen in der Regel die Käufer die Kosten der Courtage bei erfolgreicher Vermittlung. Zum 23. Dezember 2020 tritt das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertragen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft und reformiert damit die Verteilung der Maklerprovision. Ziel des Gesetzes ist die Entlastung privater Käufer bei den Kaufnebenkosten.

Künftig zahlt jene Vertragspartei, die den Makler beauftragt, paritätisch 50 % der Maklerprovision. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Immobilienkäufe, die von nicht gewerblichen Käufern getätigt werden. Ähnliches gilt für den Fall, dass der Makler von beiden Vertragsparteien beauftragt wurde. Auch dann kann er die Provision nur zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer verlangen.

Die Gesetzesreform umfasst ausschließlich den privaten Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Die neue Verteilung betrifft daher nicht den Kauf von Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.

Die Regelungen des neuen Maklergesetzes sehen Sie in diesem Video oder unter:

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