Опубликовано: 16 Июль 2026 на канале: Jessi Rocker
785
19
§ 24.1 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.