Ursula Haverbeck gibt nicht auf
Neue Chance im Rechtskampf
In dem Video erklärt Ursula Haverbeck die
Rechtsfehler des Urteil vom 04.12.2020 des
Amtsgerichts Berlin-Tiergarten gegen sie. Es
kann nicht rechtskräftig sein, da sie keine
Anklageschrift erhielt und als Angeklagte bei
der Urteilsverkündung nicht anwesend war und
somit auch nicht die Gelegenheit zum letzten
Wort gem. StPO hatte. Somit ist auch das
darauf ausbauende Urteil des Landgerichts
Berlin vom 01.04.2022, das Frau Haverbeck zu
einer 1-jährigen Haftstrafe verurteilte,
hinfällig.
"Vor wenigen Tagen haben Sie erfahren, daß Ihr Antrag auf Haftaufschub abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das ärztliche Attest zur Ihrer altersbedingten Einschränkung der Haftfähigkeit verworfen. Sie müssen nun damit rechnen, zur Verbüßung einer einjährigen Gefängnisstrafe abgeholt zu werden. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. April 2022 bündelt zwei Amtsgerichtsverfahren von 2017 und 2020 mit gleichem Sachverhalt zu dieser einjährigen Haft. Das Verfahren von 2020 ist aus Ihrer Sicht nicht regulär zustande gekommen. Können Sie das hier noch einmal kurz erklären?"