Inhalt:
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde zum ersten Mal in Deutschland ein Gesetzt für Sicherheit in der IT verabschiedet, welches Sanktionen enthält, wenn man ab Mai 2023 bestimmte Vorgaben nicht umgesetzt hat. Durch die enorme Zunahme an erfolgreichen Attacken hat die Europäische Union in einer EU-Richtlinie für Cyber-Sicherheit NIS2 auf den Weg gebracht. Diese Richtlinie sieht vor, dass bis Oktober 2024 innerhalb jedes Mitgliedsstaates diese Vorgaben in Gesetze überführt werden. Für Deutschland bedeutet das, dass diese EU-Richtlinie in ein IT-Sicherheitsgesetzt 3.0 überführt wird, vermutlich bereits Ende 2023. Was das für Sie bedeutet, zeigen wir Ihnen in einem Überblick sowie wir im SAP-Kontext diesen Maßgaben gerecht werden können.
Zielgruppe:
CIO
CEO
CISO
CSO
Agenda:
Aktuelle Bedrohungslage
Der Gesetzgeber schreitet ein
Was gilt heute, was gilt morgen?
Was ist zu tun und wie können wir Sie unterstützen?
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