Disclaimer: Es ist alles nur Zweck der Unterhaltung, und nicht die Beleidigung real existierender oder fiktiver Personen und Gegenstände. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des blablablabla