In dieser Webinar-Reihe berichten wir mit unseren Kunden über Herausforderungen bei der Digitalisierung, geeigneten Lösungsmöglichkeiten beim Verwalten einer großen und diversen Gerätelandschaft sowie Relution im Einsatz.
Im dritten Teil beleuchtet Lars Brändle die NIS-2 Richtlinie und klärt darüber auf, wie das MDM von Relution zum Schutz im Internet und der Erfüllung dieser Richtlinie beiträgt.
👉🏻 Wichtig: Das nächste „Live im Fokus“ wird im Dezember stattfinden. Der genaue Termin wird über unsere Webseite, Social Media Kanäle und den Newsletter bekannt gegeben.
WAS IST NIS2?
Die NIS2-Richtlinie ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen “Network and Information Systems Directive” (NIS1), die im Jahr 2016 von der Europäischen Union eingeführt wurde. Ziel dieser Richtlinie war es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in Europa zu gewährleisten. Aufgrund der wachsenden Bedrohung im Cyberraum hat die Europäische Kommission die NIS1-Richtlinie aktualisiert. Die neue NIS2-Richtlinie soll die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten bei Cybervorfällen weiter stärken und verbessern.
WELCHE ANFORDERUNGEN STELLT NIS2?
Netz- und Informationssysteme sowie die physische Umgebung dieser Systeme sollen vor Sicherheitsvorfällen geschützt werden. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen und haftet bei Verstößen. Zudem ist die Geschäftsleitung verpflichtet, an entsprechenden Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen, die auch den Mitarbeitenden angeboten werden müssen. Es sind Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit zu implementieren. Dazu gehört beispielsweise die Aufrechterhaltung des Betriebs (u. a. Backup-Management und Notfallwiederherstellung), Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung, sowie Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette. Betroffene Einrichtungen müssen außerdem Sicherheitsvorfälle melden: Eine Erstmeldung hat innerhalb von 24 Stunden, eine Detailmeldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzugehen.
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