Entfernungspauschale

Опубликовано: 01 Август 2026
на канале: Steuerlexikon by Steuern mit Kopf
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Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ist eine steuerliche Regelung im deutschen Steuerrecht, die die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern soll. Sie beträgt 0,30 Euro pro vollem Kilometer der einfachen Strecke und gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro, um Langstreckenpendler stärker zu entlasten.

In der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Zusätzlich wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt, die 5 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 600 Euro jährlich, absetzbar macht.

Werbungskosten haben einen Pauschbetrag von 1.000 Euro, sodass ein steuerlicher Vorteil erst bei dessen Überschreitung entsteht. Die Entfernungspauschale unterstützt die berufliche Mobilität und fördert die Chancengleichheit, besonders für Pendler aus strukturschwachen Regionen.

Die sozialpolitische Bedeutung der Entfernungspauschale liegt in der Förderung der Arbeitnehmermobilität und der Unterstützung von Pendlern, was zur sozialen Gerechtigkeit beiträgt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuerrechts, der die finanzielle Belastung durch den Arbeitsweg reduziert.

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