Werklieferung

Опубликовано: 31 Март 2026
на канале: Steuerlexikon by Steuern mit Kopf
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Eine Werklieferung im deutschen Umsatzsteuerrecht gemäß § 3 Abs. 4 UStG tritt auf, wenn ein Unternehmer sowohl Material liefert als auch wesentliche eigene Leistungen daran erbringt. Dies geht über eine reine Warenlieferung hinaus und beinhaltet Tätigkeiten wie Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Montieren oder Einbauen von Gegenständen. Ein Beispiel ist der Bau eines maßgeschneiderten Schranks, bei dem der Schreiner das Holz liefert und den Schrank anfertigt und einbaut.

Umsatzsteuerlich wird eine Werklieferung wie eine normale Lieferung behandelt. Das bedeutet, dass die Steuer dort anfällt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG), und in der Regel der Regelsteuersatz von 19 % angewendet wird. In bestimmten Fällen, wie bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU, kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen, wobei die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht.

Werklieferungen sind besonders im Baugewerbe, bei der Herstellung individueller Maschinen und bei komplexen Montageleistungen relevant. Aufgrund der Kombination von Lieferung und Leistung ist es wichtig, Verträge und erbrachte Leistungen genau zu prüfen, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen und Risiken zu vermeiden.

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